Experimente überlassen wir anderen.

IT Sicherheitsrichtlinie für Ärzte und Zahnärzte

Die KBV hat die nach § 75B SGB V geforderte IT Sicherheitsrichtlinie im Dezember beschlossen. Es ist anzunehmen, dass die KZBV eine entsprechende Richtlinie in Kürze auch beschließen wird.

Die Richtlinie sollte auf dem BSI IT Grundschutz basieren – ist aber z.Zt. stark simplifiziert. Dennoch sind einige Dinge in Praxen verpflichtend umzusetzen. Manche bereits zum April 2021.

Als Spezialist für Sicherheitslösungen und auch für die Durchführung von Teleradiologie Installationen können wir Sie umfassend zu der Thematik beraten und diese auch bei Ihnen umsetzen.

Auch wenn wir Sie bis zu einem Sicherheitsaudit führen könnten, ist dies im Moment für keine Praxis verpflichtend. Auch abseits der Sicherheitsrichtlinie ist es im Eigeninteresse eine hohes Sicherheitsniveau in der Praxis (auch in Hinblick auf alltägliche Attacken, wie u.a. auch Verschlüsselungstrojaner) aufzubauen.

Eine gute Basis dafür bietet auch unsere pauschale monatliche Netzwerkwartung.

An vielen Stellen geht die Richtlinie der KBV auch nicht weit genug, um eine gute Absicherung zu erreichen bzw. definiert die Ziele zu ungenau. (Z.B. Generelle Forderung eine Firewall einzusetzen).

Hier geht der BSI IT Grundschutz, der Pate gestanden hat, viel stärker ins Detail.

Kontaktieren Sie uns, um unverbindlich hierzu eine Beratung zu erhalten.

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